Gesetzlich Versicherte
Vereinbaren Sie mit mir telefonisch oder per E-Mail einen ersten Termin. Zunächst können Sie ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) in Anspruch nehmen, um Ihr Anliegen zu schildern. Weiterhin dient das erste Treffen dem gegenseitigen Kennenlernen und Sie erfahren mehr über mögliche Behandlungsangebote.
Wichtig: zum Erstgespräch und zu Beginn jeden Quartals bringen Sie bitte die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse mit.
Anschließend finden bis zu 2 weitere psychotherapeutische Sprechstunden statt. Danach folgen 4 probatorische Sitzungen. In diesen Stunden haben Sie einerseits die Gelegenheit, mich kennen zu lernen, andererseits werden wir dort Ihre Anliegen im Rahmen der Diagnostik genauer betrachten, dabei ein erstes Erklärungsmodell entwickeln und gemeinsam Schwerpunkte und Ziele sowie Ablauf und Schritte der Therapie planen. Prüfen Sie, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen, und scheuen Sie sich nicht, anzusprechen, wenn Sie etwas stört.
Dauer
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zunächst die Kosten für 12 Stunden (Kurzzeittherapie 1). Danach kann man weitere 12 Srunden beantragen (Kurzzeittherapie 2). Eine Verlängerung auf 60 Stunden ist im Anschluss möglich. Oder aber man beantragt von Anfang an eine Langzeittherapie mit 60 Stunden.
Die Einzeltherapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten. Sie finden in der Regel einmal pro Woche statt.
Kosten
Die Kosten für eine Psychotherapie werden üblicherweise von allen gesetzlichen Krankenkassen getragen.